Kolping begrüßt Einigung bei Grundrente

Aber auch leichte Kritik an Details des GroKo-Kompromisses

Titelfoto: by Raoul Croes on Unsplash

Der Kompromiss der Großen Koalition zur Grundrente geht für das Kolpingwerk Diözesanverband Hildesheim grundsätzlich in die richtige Richtung. Der Beschluss der Grundrente wurde vom Kolpingwerk Deutschland lange eingefordert. Der katholische Sozialverband mit rund 8.000 Mitgliedern im Bistum Hildesheim schüttet dennoch etwas Wasser in den Wein. Dazu Kolping Diözesansekretär Mirco Weiß: „Der Beschluss der Grundrente war zwar überfällig. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Grundrente deutlich teurer werden kann, als es die Politik heute vorrechnet. Wenn die Babyboomer-Generation in Rente geht, wird die Rechnung nicht mehr aufgehen. Es darf nicht zulasten der jungen Generation mit der Gießkanne Wahlgeschenke verteilt werden“. Dies sei nicht generationengerecht, so Weiß weiter.

Diözesanvorsitzender Andreas Bulitta (Archivbild)

Kolping ist froh über Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung

Geplant ist von der GroKo eine umfassende Einkommensprüfung, nicht aber die von der SPD abgelehnte Bedürftigkeitsprüfung. Dies nahm das Kolpingwerk erfreut zur Kenntnis. Das Kolpingwerk hat sich stets dafür eingesetzt, dass es das es sich lohnen muss in die öffentlichen Rentenkassen einzuzahlen und arbeiten zu gehen. Dazu Mirco Weiß: „Diejenigen, die viele Jahre in die Rente einbezahlt haben und trotzdem unter Grundsicherungsniveau landen, müssen mehr bekommen, als diejenigen, die nicht oder wenig gearbeitet haben“.  Andreas Bulitta, Diözesanvorsitzender des Kolpingwerks ergänzt: „Gleichwohl bekäme die Grundrente durch eine solche Bedürftigkeitsprüfung den Charakter einer nachrangigen Sozialleistung und nicht – wie angekündigt – einer Anerkennung von Lebensleistung. Deshalb haben wir die Bedürftigkeitsprüfung immer abgelehnt“.

Mittel gegen Altersarmut?

Grundrente erhält, wer 35 Jahre gearbeitet hat. Das Kolpingwerk weist darauf hin, dass Versicherte mit nur einem Jahr weniger als 35 Arbeitsjahre kaum profitie­ren. „Es soll allerdings eine knappe Übergangszone geben für Rentner, die weniger als 35 Jahre gearbeitet haben. Sie sollen zumindest Anspruch auf einen kleinen, aufwachsenden Zuschlag haben. Ab wie viel Beitragsjahren dieser gelten soll, ist zwar offen, aber immerhin ein richtiges Signal“, so Andreas Bulitta. Viele alte Menschen in der Grundsicherung erfüllen die 35-Jahres-Voraussetzung nicht. Die Grundrente ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung daher keine zielgenaue Lösung gegen Altersarmut, aber ein Anfang.

Diözesansekretär Mirco Weiß (Archivbild)

Altersarmut lässt sich mit dieser Grundrente insofern auch nicht wirksam bekämpfen, findet das Kolpingwerk. Angesichts der komplexen Berechnungs- und Bewertungsverfahren der Grund­rente stellt diese keine verlässliche Größe für Versicherte dar und bietet keine Planungsgrund­lage für Entscheidungen im Erwerbsverlauf.

Kolping macht eigenen Vorschlag

Wir haben im Rahmen des katholischen Rentenbündnisses ein dreistufiges Rentenmodell erarbeitet, für das wir lange gestritten haben: Es setzt sich zusammen aus betrieblicher und privater Vorsorge; Erwerbstätigenversicherung und einer Sockelrente. Das Kolpingwerk hat jüngst beschlossen, an dem Rentenmodell weiterzuarbeiten.