Landessekretär: Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten lehnen wir ab
Kolpingwerk Niedersachsen fordert Korrekturen beim Entwurf der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
Im Rahmen der Novellierung der niedersächsischen Gesetzgebung über Ladenöffnungs- und
Verkaufszeiten lehnen wir eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten und die damit verbundene
weitere Aushöhlung des Sonntagsschutzes ab.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen wir einerseits, dass die Bedingungen für die vier bisher
möglichen verkaufsoffenen Sonntage nun klar geregelt werden. Ebenfalls begrüßen wir, dass eine
Ladenöffnung an den staatlich anerkannten Feiertagen, den vier Adventssonntagen und der Öffnung
am 27. Dezember (wenn dies ein Sonntag ist) untersagt wird. Damit trägt der vorliegende
Gesetzentwurf in dieser Hinsicht zur Stärkung des Sonn- und Feiertagsschutzes bei.
Andererseits lehnen wir die vorgesehene Gesetzesänderung, in Ortsbereichen an zwei weiteren
Sonntagen die Öffnung von Verkaufsstellen zuzulassen, strikt ab. Mit der vorgesehenen Gesetzgebung
besteht die Möglichkeit, sechs verkaufsoffene Sonntage pro Kommune zuzulassen. Auch wenn bei der
vorgeschlagenen Regelung jede Verkaufsstelle maximal an vier Sonntagen pro Jahr geöffnet haben
darf, so ist dies eine klare Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag und damit eine weitere
Aushöhlung des Sonntagsschutzes.
Die von uns akzeptierten vier verkaufsoffenen Sonntage sollten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
geregelt und beschlossen werden. Wir fordern die Mandatsträger im Landtag auf, die im
Gesetzentwurf eingebrachten zwei weiteren Öffnungen an Sonntagen von Verkaufsstellen in
Ortsbereichen komplett zu streichen.
